Um die Niederschlagswassergebühr für ein Grundstück zu vermindern, gilt es, wo immer möglich (natürlich nicht auf die Straße oder zum Nachbarn), dem Regen „freien Lauf zu lassen“. Denn nicht alle Flächen, auf denen gelaufen, gefahren oder geparkt wird, müssen wasserundurchlässig befestigt sein. Ökologisch sinnvolle Maßnahmen zur Gebühreneinsparung sind:
- Gründächer
- wasserdurchlässige Bodenbeläge, z. B. Rasengittersteine, Kies
- Versickerungsmulden bzw. -flächen
- Zisternen mit Niederschlagswassernutzung
Bitte beachten Sie:
Nicht alle ökologisch sinnvollen Maßnahmen sind auch in jedem Fall für den Grundstückseigentümer wirtschaftlich! So können bei einem Neu- oder Umbau einige ökologisch sinnvolle Maßnahmen schon mit eingeplant werden, um die künftigen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung zu minimieren. Bei einem bestehenden Grundstück ist im Vorfeld einer Umbaumaßnahme genau abzuwägen, ob die entstehenden Umbaukosten in einem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Gebühreneinsparung stehen.
Fazit
Die Grundstückseigentümer, die durch vorausschauende Planung die Ableitung von Niederschlagswasser auf das Nötigste begrenzen, handeln ökologisch verantwortungsvoll. Ihnen wird zum naturverträglichen Umgang mit Niederschlagswasser durch die gesplittete Abwassergebühr ein finanzieller Anreiz geboten.
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