Eingabehilfen öffnen

  • Inhaltsskalierung 100%
  • Schriftgröße 100%
  • Zeilenhöhe 100%
  • Buchstabenabstand 100%

Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?

Zur Niederschlagswassergebühr werden diejenigen Grundstückseigentümer veranlagt, die an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossene bebaute und  befestigte, d. h. abflusswirksame Flächen besitzen.

Schaubild eines Gebäudes zur Entwässerung

Wir sind für Sie da

Besuchen Sie uns

Elsässer Straße 1a
77652 Offenburg

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
Fr. 8-12 Uhr
oder nach Vereinbarung

Kontaktieren Sie uns

Telefon: 0781-9217-0
Telefax: 0781-9217-40
Im Notfall erreichen Sie uns unter der 0781-24414