Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
Wen betrifft die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
Zur Niederschlagswassergebühr werden diejenigen Grundstückseigentümer veranlagt, die an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossene bebaute und befestigte, d. h. abflusswirksame Flächen besitzen.
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