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Die gesplittete Abwassergebühr

Abwassergebühr früher und heute

Bis 2013 wuden die Kosten der Abwasserbeseitigung in über 90% der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs durch die Einheitsgebühr auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs abgerechnet.

Bei dieser Gebührenerhebung wurde davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge im gleichen Verhältnis zur Abwassermenge steht.

Es blieb früher also unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon über einen Kanal abgeleitet wird.

Heute werden die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) in zwei Gebühren erhoben:

  • Schmutzwassergebühr
  • Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich, wie schon früher, nach dem Frischwasserverbrauch in Euro / m3, allerdings verringert um den Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung.

Die Niederschlagswassergebühr wird zur Deckung der Kosten für die Ableitung und teilweise Vorbehandlung des Niederschlagswassers erhoben.
Diese Gebühr richtet sich nach der Größe der bebauten, befestigten und angeschlossenen, d. h. der abflusswirksamen Fläche des Grundstücks.

Sie wird berechnet in Euro / m2. Solange keine Änderungen an angeschlossenen Flächen vorgenommen werden, wird die festgesetzte Gebühr in jedem Folgejahr fällig.
Die gesplittete Abwassergebühr bedeutet für die Stadt keine zusätzliche Einnahmequelle, weil:

  • die Gebühreneinnahmen aus der Niederschlagswassergebühr von den Abwasserbeseitigungskosten abgezogen werden;
  • die heutige Schmutzwassergebühr gegenüber der früheren Abwassergebühr gesunken ist;
  • Gebühren nur kostendeckend erhoben werden dürfen und somit keine Gewinnabführung an die Kommune erfolgt.
Schaubild zur Berechnung der GAG

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